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Energiemanagement-System -
die neue DIN EN ISO 50001:2018

Ende 2018 wurde die neue DIN EN ISO 50001:2018 ebenfalls in Deutschland veröffentlich. Der WiRo ISO-Manager hilft Ihnen die neuen Anforderungen zu erfüllen und sichert Ihnen die Re-Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001:2018.

Leistungen zum Anpassungskonzept von der alten DIN EN ISO 50001:2011 zur neuen DIN EN ISO 50001:2018

  • Workshop/Schulung zu den neunen Anforderungen der DIN EN ISO 50001:2018
  • Überarbeitung/Anpassung des EnMs Handbuches
  • Erstellung eines geeigneten Anpassungskonzepts zur neuen ISO 50001:2018 (4.1 Themen-Analyse, 4.2 Stakeholder-Analyse, 6.1 Risiko- und Chancen-Analyse etc.) mit Hilfe des WiRo ISO-Managers

  • Sicherstellung der Kompatibilität mit verschiedenen Managementsystem-Normen

    • DIN EN ISO 9001:2015 – Qualitätsmanagement
    • DIN EN ISO 14001:2015 – Umweltmanagement
    • DIN EN ISO 27001: 2015 – Informationssicherheitsmanagement
    • DIN EN ISO 22301 – Business Continuity Management
    • DIN EN ISO 19600:2016 – Compliance Management
    • DIN SPEC 91020 – Betriebliches Gesundheitsmanagement
    • DIN ISO 45001:2018-06 Arbeitssicherheitsmanagement

Weitere neue oder zukünftige Revisionen von Managementsystem-Normen werden in den nächsten Jahren folgen.

Gründe zur Implementierung von EnMS nach ISO 50001:2018

Mit der Einführung von Energiemanagement-Systemen (EnMS) nach DIN EN ISO 50001:2018 können sich Unternehmen systematisch der Erschließung von Effizienzpotentialen widmen. Dabei ist es wichtig für die Unternehmen, sich zunächst Klarheit über die Motivation, ein solches System einzuführen, zu verschaffen. Betriebe geben unterschiedliche Gründe für die Einführung von EnMS an, vgl. nachfolgende Abbildung.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung von Energiemanagement-Systemen gibt es nicht, jedoch gibt es zwei gesetzlich geregelte finanzielle Vorteile für Unternehmen, deren Inanspruchnahme an die Einführung von EnMS geknüpft ist: der Spitzenausgleich (§ 10 StromStG und § 55 EStG) und die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) bzw. Härtefallregelung (§ 103 EEG 2017).

Größere Unternehmen müssen dabei ein EnMS nach DIN EN ISO 50001:2018 einführen, kleinere Unternehmen dürfen alternativ eine vereinfachte Variante eines EnMS, ein so genanntes „Alternatives System“ einsetzen. Dazu zählen Energieaudits nach DIN EN 16247-1 oder ein Energiemanagement-System wie es in Anlage 2 („Anl. 2“) zur Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung – SpaEfV beschrieben ist.

Die folgende Tabelle zeigt auf, welche Unternehmen, welche Form eines EnMS einführen müssen, um ihre Ansprüche auf Rückerstattung (Spitzenausgleich) bzw. Umlagenbegrenzung (BesAR EEG 2017) geltend zu machen.

Vor der Einführung eines EnMS stehen bei den Unternehmen Fragen an nach den Bilanzgrenzen, d.h. für welche Standorte, Werke und Prozesse ein EnMS zu implementieren ist. Als nächstes werden organisatorische Fragen geklärt. Wie groß wird der Umfang für die Implementierung eines EnMS sein? Welche Abteilungen und Personen sind involviert, welche sind verantwortlich? Auch Fragen nach dem zeitlichen und finanziellen Rahmen beschäftigen die Unternehmen.

Weitere Leistungen:

  • Beratung zu den gesetzlich-rechtlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen sowie Analyse der betrieblichen Ausgangssituation mit Hilfe praxiserprobter Checklisten und Prüfung der monetären Vorteile einer 50001-Zertifizierung (Spitzenausgleich und EEG-Besondere Ausgleichsregelung)
  • Erstellung Personal-, Sach- und Zeitplan zur Implementierung eines zertifizierten EnMS nach ISO 50001:2018
  • Personal-Auswahlprozess Energiebeauftragter und Energieteam (Stellen-/ Funktionsbeschreibungen, Durchführung von Bewerbungsgesprächen…)
  • Erstanalyse und Voruntersuchungen
  • Moderation, Vor- und Nachbereitung von Energieteamsitzungen
  • Mit dem Unternehmen gemeinsame Erarbeitung und Aktualisierung von Energiepolitik und Energiezielen
  • Aufstellen von dokumentierten Aktionsplänen, die in festgelegten Zeitabständen aktualisiert werden
  • Lenkung der Dokumente und Gewährleistung der Aktualität erforderlicher Regelwerke
  • Auswertung aufgezeichneter Unterzählerwerte für Strom, Wärme, Kälte, Dampf, Erdgas, Wasser
  • Entwicklung eines Zähler- und Messkonzeptes
  • Erstellung des Anforderungsprofils an eine Energiemanagementsoftware
  • Marktrecherche und technisch-wirtschaftliche Bewertung von im Markt erhältlichen Energiemanagement-Softwarelösungen
  • Unterstützung bei der Einführung eines Energiecontrollings bzw. Energiemonitorings
  • Bildung geeigneter Energiekennzahlen (Energy Performance Indicators, EnPIs)
  • Erstellung von Grob- und Feinkonzepten für technische Maßnahmen
  • Aufzeigen und Umsetzen von Potenzialen zur rationellen Energieanwendung
  • Energieeinsatz- und Anlagenoptimierung; Endenergieeffizienzanalysen
  • Ermittlung Anlagennutzungsgrade
  • Unterstützung bei Sanierungskonzepten, Ausschreibung und Auswahl Anlagenhersteller
  • Evaluierung der Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen mit Hilfe des Energiemonitorings
  • Optimierung von Anlagenparametern zur systematischen Reduzierung von Anlagenbetriebszeiten bzw. zur Minimierung der Leerlaufverluste
  • Implementierung Verbesserungs- und Vorschlagswesens
  • Vorbereitung auf die Zertifizierung
  • Durchführung interner Audits

Zu jedem dieser Punkte bieten WiRo Consultants Unterstützungsleistungen, die modular abgerufen werden können.

Ansprechpartner für den Bereich Energieconsulting
Photo of Klaus  Gründler
Klaus Gründler
Dipl.-Ing. (RWTH Aachen)
Senior Consultant
Tel.
+49 241 / 565 285-45