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Strom-, Energiesteuererstattungen, EEG-Härtefallregelung für produzierende Unternehmen

Zum 1. April 1999 trat die Ökosteuer mit dem "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" in Deutschland in Kraft. Die Ziele waren damals eine Verteuerung der Energie, um Effizienzpotentiale zu heben, bei einer gleichzeitigen Entlastung des Faktors Arbeit durch Absenkung der Arbeitgeber-Anteile zur Rentenversicherung (AG-RV). Seitdem folgten viele weitere Stufen mit Erhöhungen der Steuersätze. Die Belastungen für Unternehmen sind seitdem gewachsen.

Die Gesetzesgrundlage bilden heute das Energiesteuergesetz (vormals Mineralölsteuergesetz) mit Energiesteuerverordnung und das Stromsteuergesetz mit Stromsteuerverordnung.

Ihr Ansprechpartner für Strom-, Energiesteuererstattungen
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Klaus Gründler
Dipl.-Ing. (RWTH Aachen)
Senior Consultant
Tel.
+49 241 / 565 285-45