Die Ergebnisse sind beachtlich:
- Die Höhe des Spitzenausgleiches reduziert sich für alle antragsberechtigten Unternehmen.
- Für die 20 untersuchten Unternehmen reduziert sich der Spitzenausgleich durchschnittlich um 55 Prozent.
- Für etwa ein Drittel der untersuchten Unternehmen fällt der Spitzenausgleich ganz weg.
- Für eines der untersuchten Unternehmen reduziert sich der Spitzenausgleich gar von rund 300.000 Euro auf 0 Euro pro Jahr.
- Die Veränderungen sind individuell sehr unterschiedlich.
Neue Forderung der SpaEfV: Energiemanagement- und alternative Systeme
Die EU-Kommission forderte die Gewährung des Spitzenausgleiches an die Einführung von Energiesparmaßnahmen zu knüpfen. Nur wer sich engagiert, soll weiterhin auch belohnt werden. Die „Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung“ (SpaEfV) ist am 06.08.2013 in Kraft getreten und stellt neue, zu erfüllende Anforderungen an Unternehmen. Den Spitzenausgleich erhalten ab dem Antragsjahr 2013 nur noch Unternehmen, die mit der stufenweisen Einführung von Energiemanagementsystemen (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 begonnen haben. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können ihr Engagement auch mit weniger aufwändigen, alternativen Systemen, wie der DIN EN 16247-1 oder der so genannten Anlage 2 (zur SpaEfV), nachweisen.
Energieaudits nach DIN EN 16247-1 als alternatives System zum Energiemanagementsystem
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist grob gesprochen eine standardisierte Energieanalyse mit genau festgelegtem Ablauf und definierten Elementen. Ein solches Energieaudit können Unternehmen selbst durchführen oder einen externen Energieauditor beauftragen. Ähnliches gilt für die Anlage 2. Der Energieauditbericht muss jedoch von einer akkreditierten Stelle in Form einer Dokumenten-Prüfung bzw. im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung testiert werden.
Folgendes Seminar hilft Ihnen bei der Erfüllung der Anforderungen:
DIN EN 16247-1 - Erfolgreiche Energieaudits durchführen (Spitzenausgleich 2013)