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Spitzenausgleich – quo vadis – Überraschung am Jahresende?

Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) legt seit dem 08.06.2013 standardisierte Energieaudits und alternative Systeme, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), fest. Als Nachweise werden die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 oder ein ähnliches Verfahren anerkannt. Weitere Änderungen ergeben sich durch die Absenkung der Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung, welche die Höhe des Spitzenausgleiches beeinflussen.

In der SpaEfV sind neue Anforderungen formuliert, die an Unternehmen gestellt werden, die ihre Ansprüche auf (sinkenden) Spitzenausgleich geltend machen. Diese gelten voll umfänglich im so genannten „Regelverfahren“ ab 2015. Davor gibt es eine stufenweise Einführungsphase für die Antragsjahre 2013 und 2014. Die Unternehmen sollten frühzeitig alle Vorbereitungen treffen, um bis Jahresende die Anforderungen für das Jahr 2013 zu erfüllen. Die Anforderungen sind unterschiedlich für die Unternehmen des produzierenden Gewerbes, je nachdem, ob es sich um ein KMU handelt oder nicht.

Etwa zwei Drittel der bisher antragsberechtigten Unternehmen werden auch weiterhin bei reduzierten Arbeitgeber-Anteilen zur Rentenversicherung Anspruch auf den Spitzenausgleich haben – wenn auch in geringerer Höhe.

Welche Änderungen sich für die Unternehmen ergeben und welche Möglichkeiten das beste Kosten-/Nutzenverhältnis im Hinblick auf die Höhe des zu erwartenden Spitzenausgleiches haben, wird in Rahmen des Seminars mit den Teilnehmern erarbeitet.

Der Referent der TÜV NORD Akademie und Experte auf diesem Gebiet Dipl.-Ing. Klaus Gründler (WiRo Consultants) unterstützt Unternehmen zu all diesen Fragen im Rahmen des Seminars

„DIN EN 16247-1 - Erfolgreiche Energieaudits durchführen (Spitzenausgleich 2013)“.

mehr: LINK zum Seminar

Kontakt: TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG, Hannover
Tel.: 0511 998-62087
sliehr@remove-this.tuev-nord.de
www.tuev-nord.de/weiterbildung/Energieeffizienz

Zur Website von Energiepsketrum geht es hier

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