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Energieaudits ab 2015 Pflicht

TÜV NORD Akademie | 2015 stehen zwei Neuregelungen an, die Energieaudits zum Durchbruch verhelfen werden: das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G).

Was das genau bedeutet, erklärt Klaus Gründler, bei der KfW gelisteter und vom BAFA anerkannter Energieberater und Energieauditor sowie Referent der TÜV NORD Akademie: „Die meisten Unternehmen wissen noch gar nicht, dass sie noch vor Jahresende ein Energiemanagementsystem implementieren müssen, sei es nach ISO 50001, EMAS, Anlage 2 oder in Form von wiederkehrenden Energieaudits nach DIN EN 16247.“

Welche Unternehmen sind betroffen? 

Alle Unternehmen in Deutschland sind betroffen: ob groß oder klein, ob produzierend oder nicht produzierend. Große Unternehmen, auch nicht produzierende oder kommunale, werden nach dem derzeitigen Entwurf des EDL-G dazu verpflichtet, wiederkehrende Energieaudits nach DIN EN 16247 durchzuführen, erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre – gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Audits. Für KMU gilt die Definition der EU (Empfehlung 2003/361/EG). Ist ein kleines oder mittleres Unternehmen Teil einer Unternehmensgruppe, welche die KMU-Kriterien nicht mehr erfüllt, so muss auch das Einzelunternehmen ein Energieaudit durchführen. Durch diese Regelung erweitert sich der Kreis der betroffenen Unternehmen erheblich.

Welche Bedeutung haben die Energieaudits?

Energieaudits nach 16247 haben bisher nur ein Schattendasein geführt, da es zur Beantragung des Spitzenausgleiches oder der Begrenzung der EEG-Umlage mit der „Anlage 2“ günstigere Alternativen gab und auch weiterhin gibt. Aber das wird sich 2015 radikal ändern. Nach dem aktuellen Stand des Gesetzesentwurfs sind über 50.000 weitere Unternehmen verpflichtet, Energieaudits durchzuführen, sofern sie kein Energiemanagementsystem nach 50001 oder EMAS betreiben – und das sind die wenigsten.

Was ist anders für kleine und mittlere Unternehmen?

Das bisherige KfW-Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ wird seit Anfang 2015 vom BAFA fortgeführt. Im Rahmen dieses Übergangs wurde die Detailberatung durch ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ersetzt. Die Förderung beträgt nach wie vor 80 %, die Fördersumme wurde allerdings auf bis zu 8.000 Euro (bisher: 4.800 Euro) erhöht. Für KMU wird das Energieaudit nach 16247 somit zur Kür. Antragsberechtigt sind KMU, die keinen Antrag auf Spitzenausgleich oder Besondere Ausgleichsregelung stellen.

Am besten jetzt starten!

Die Unternehmen haben nur scheinbar noch Zeit, denn ein Engpass bei den Energieauditoren ist aufgrund der Anzahl der betroffenen Unternehmen vorprogrammiert. Ein Nicht-Durchführen der Audits wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einer Geldbuße geahndet. Die TÜV NORD Akademie bietet aktuelle Seminare zu diesem Themenbereich an. Die nachfolgende Tabelle hilft den Unternehmen bei der richtigen Entscheidung.