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Studie hinsichtlich der Beteilung eines Stadtwerks an Offshore-Windparkprojekten

Am Ende des Jahres 2001 waren in Deutschland rund 8.750 MW elektrische Leistung aus Windenergieanlagen installiert, mit denen rund 11,5 TWh elektrische Energie erzeugt wurden. Im Jahr 2030 sollen dann rund 21.000 MW an Land und weitere ca. 26.000 MW auf See durch Offshore-Projekte installiert sein. Dadurch könnte die Deckung des Strombedarfs in Deutschland aus Windenergieanlagen von heute etwa 3 % auf rund 25-30 % gesteigert werden.

Die bisher beantragten rund 30 Offshore-Windparks (Stand: Juli 2002), die zum Teil mehrere hundert einzelne Windkraftanlagen umfassen, werden allein schon aus finanziellen Gründen nicht alle realisiert werden können. Zusätzlich sind noch schwierige technische und politische Fragen zu lösen. Damit sich die hohen Investitionen auf See auch rechnen, müssen bisher nicht verfügbare Turbinen mit Leistungen zwischen 3,5 und 5 MW installiert werden. Einer Energieübertragung durch Drehstromsysteme mit wachsender Entfernung vom Festland und zunehmender Leistung sind zudem technische Grenzen gesetzt, so dass als Alternative die Hochspannungsgleichstromübertragung in Frage kommt. Regelkraftwerke müssen zukünftig die Differenz zwischen der Netzlast und der Erzeugung aus Kraftwerken sowie Windenergieanlagen ausgleichen. Wenn als Speichertechnik vor Ort oder auf dem Festland große Elektrolyseanlagen zur Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff errichtet werden, könnte der Zubau von Netzen bzw. Regelkraftwerken zumindest zum Teil verhindert werden.

Zur Zeit werden Energieversorgungsunternehmen verstärkt für Beteiligungen an Offshore-Windparks und den notwendigen Netzausbauten geworben. Für ein Offshore-Windpark-Projekt mit insgesamt 270 Windenergieanlagen wurde auch ein kommunales EVU in NRW angesprochen. WiRo Consultants haben dazu eine Kurzstudie erstellt, wobei grundsätzlich die Chancen und Risiken durch eine Beteiligung des EVU abgewogen wurden. Dazu wurden Basisinformationen zur Offshore-Technologie zusammengestellt und Fragen zu wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen beantwortet. Die Kurzstudie ermöglicht es dem EVU, eine Entscheidung zu treffen, inwieweit und mit welchem Aufwand mögliche Beteiligungen zukünftig weiter verfolgt werden. 

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