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Spitzenausgleich für ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes

Ein produzierendes Unternehmen beschäftigt 120 Mitarbeiter und hat einen Stromverbrauch von 3.400 MWh, einen Erdgasverbrauch von 6.000 MWh und benötigt 1,2 Mio. Liter Heizöl pro Jahr. Die Ökosteuerbelastung vor Spitzenausgleich wird von 19.934 Euro für 2002 auf mehr als 70.130 Euro für 2003 ansteigen. Während für 2002 noch kein Antrag auf Spitzenausgleich für das Unternehmen möglich war, kann es für 2003 einen erheblichen Spitzenausgleich beantragen. Hierzu erfolgt eine Verrechnung mit den eingesparten Arbeitgeberanteilen zur Rentenversicherung. Die aus dem Spitzenausgleich resultierende Vergütung beträgt 52.554 Euro!