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WiRo Newsletter 01/2013

7-stelliger Betrag energiebezogener Rückerstattungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

steigende Energiekosten zwingen Industrieunternehmen und Gewerbebetriebe zu Sparmaßnahmen. Neben der Steigerung der Energieeffizienz kommt den Rückerstattungen eine wichtige Bedeutung zu. Diese ergeben sich bei fast allen energierelevanten Steuern, Abgaben und Umlagen - werden erfahrungsgemäß aber häufig nicht vollumfänglich beantragt. Allein durch die Unterstützungsleistungen in den letzten beiden Monaten des Jahres 2012 erhalten die Kunden von WiRo Consultants nun in Summe einen 7-stelligen Euro-Betrag zurückerstattet.

Mit den zum 1.1.2011 geänderten Steuersätzen haben viele Unternehmen im abgelaufenen Jahr einen erhöhten Anspruch oder sogar erstmalig überhaupt einen Anspruch auf Spitzenausgleich geltend machen können. Vor Jahresfrist haben WiRo Consultants hierzu viele Kunden beraten und die Vorabberechnungen durchgeführt.

Durch ein konsequentes Review der Anträge auf Rückerstattungen sämtlicher Mechanismen der Energie- und Stromsteuer, der EEG-Umlage sowie der Netznutzungsentgelte zeigen WiRo Consultants in den allermeisten Fällen weitere Potentiale auf - zum Wohle der Kunden. Denn die Höhe der Rückerstattungen machen bei richtiger Antragstellung bei vielen Unternehmen fünf- oder sechsstellige Euro-Beträge pro Jahr aus. Dazu kommt, dass die Gesetze sich fortlaufend ändern und fast jedes Jahr neue Bedingungen bei den Antragstellungen zu berücksichtigen sind. Für einige langjährige Kunden übernehmen WiRo Consultants den Part der fortlaufenden Antragstellungen bereits schon im achten Jahr.

 

WiRo Consultants empfehlen, die Energiekosten im Blick zu halten und mit den Antragstellungen nicht bis zum Jahresende zu warten, sondern bereits im Verlauf des Jahres anzugehen, zumal sich einige Antragsfristen in 2013 vorverlagern auf den 30.6. und 30.9. Da kann es dann am Jahresende zu spät sein für einige Anträge. Unternehmen mit guten Vorsätzen für das Jahr 2013 gehen das Thema frühzeitig an.

 

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